Leerstand in Hessen keine Ursache für Wohnungsmangel

Haus & Grund Hessen sieht Gesetz gegen spekulativen Leerstand als hinfällig

„Leerstand ist in Hessen nicht für den Wohnungsmangel in Ballungsgebieten verantwortlich“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, über die Ergebnisse des Zensus 2022. „Das von der Landesregierung geplante Gesetz gegen spekulativen Leerstand ist damit hinfällig und wäre nur nutzlose Symbolpolitik und Verschwendung von Steuergeldern.“ 3,9 Prozent der Wohnungen in Hessen standen am Zensus-Stichtag leer – so die neuesten Zahlen. Damit liegt Hessen unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Die Kommunen im Ballungsgebiet Rhein-Main wiesen demnach den geringsten Leerstand auf, der höchste Leerstand wurde in Kommunen im ländlichen Raum Nord- und Osthessens festgestellt. „Leerstand von Wohnungen ist in Hessen und vor allem den Ballungsgebieten kein Problem“, so Ehrhardt, der darauf hinweist, dass ein Leerstand von rund drei Prozent als Reserve für eine gesunde Fluktuation auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt angesehen werde. „Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum in der gefragten Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten hat andere Gründe.“ Mehr denn je gelte es, nun endlich das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau zu nutzen und dafür die bürokratischen Hürden zu beseitigen. Ehrhardt: „Ein anderer Leerstand ist zudem unübersehbar: die vielen seit der Pandemie ungenutzten Büroräume. Sie müssen jetzt flexibel in Wohnraum umgewandelt werden.“ +++