Temporäre Waffenverbotszone ab Samstag

Untere Karl- und Kanalstraße

Ab dem kommenden Samstag, den 29. Juni 2024, wird in Fulda an EM-Spieltagen eine temporäre Waffenverbotszone eingerichtet. Diese Maßnahme betrifft bestimmte Bereiche des sogenannten Bermuda-Dreiecks. Der Landkreis Fulda hat in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt Fulda eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Das Verbot gilt bis zum EM-Finalspiel am 14. Juli und ist an allen Spieltagen jeweils von 16 Uhr bis zum folgenden Morgen um 6 Uhr in Kraft, heißt es in einer Mitteilung.

Landkreis, Stadt und Polizei Fulda erwarten angesichts der Fußball-Europameisterschaft und des Erreichens des Achtelfinales der deutschen Mannschaft eine weitere Zunahme des schon jetzt regen Publikumsverkehrs – vor, während und nach den Spielübertragungen. Besonders gelte dies vor allem in den Public-Viewing-Bereichen um Kanal- und untere Karlstraße.
Wegen des erhöhten Personenaufkommens, zunehmenden Alkoholkonsums und gegebenenfalls widerstreitender Fanlager sind nach Erfahrungen der Polizei verbale und körperliche Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Wird dabei eine Waffe oder ein Messer verwendet, besteht erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen.
Dies sind nach Auffassung der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte, die die Einrichtung einer temporären Waffenverbotszone zur Abwehr beziehungsweise Begrenzung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtfertigen, die nun per Verordnung durch den Landkreis Fulda erfolgt ist.

Innerhalb der Waffenverbotszone untersagt ist das Führen von Waffen gemäß § 1 Abs.2 des Waffengesetzes. Dazu gehören beispielsweise Schusswaffen, Schreckschusspistolen sowie Hieb- und Stichwaffen. Verboten sind ebenfalls Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern. Das Verbot gilt in der unteren Karlstraße von Hausnummer 12 und 17 bis zur Einmündung Löherstraße/Königstraße sowie in der Kanalstraße von der Karlstraße bis zur Kreuzung Robert-Kircher-Straße – und zwar an folgenden Tagen:

Samstag, 29.06.2024
Sonntag, 30.06.2024
Montag, 01.07.2024
Dienstag, 02.07.2024
Freitag, 05.07.2024
Samstag, 06.07.2024
Dienstag, 09.07.2024
Mittwoch, 10.07.2024
Sonntag, 14.07.2024

jeweils in den Zeiten von 16 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags.

Ungeachtet der nun temporär angeordneten Waffenverbotszone wird darüber hinaus geprüft, ob und wo im Landkreis Fulda dauerhafte Waffenverbotszonen eingerichtet werden können. Die Verordnung ist auf der Homepage des Landkreises Fulda www.landkreis-fulda.de unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar. +++ pm