U-Ausschuss zu Corona beschlossen

Soweit er verfassungsmäßig zulässig ist

Der Hessische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit dem Handeln der früheren Landesregierung in der Corona-Pandemie befassen soll. Die Einsetzung des Ausschusses geht zurück auf einen Antrag der Fraktion der AfD und eines fraktionslosen Abgeordneten. Da dieser ursprüngliche Einsetzungsantrag aber nach der Einschätzung drei renommierter Expertinnen und Experten überwiegend verfassungswidrig ist, musste das Plenum des Landtags ihn auf die Fragestellungen reduzieren, die verfassungsrechtlich unbedenklich sind.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Lisa Gnadl erklärte hierzu: „Der Beschluss, den von der AfD geforderten Untersuchungsausschuss mit einem reduzierten Untersuchungsauftrag einzusetzen, spiegelt das Dilemma wider, in dem sich die Abgeordneten des Hessischen Landtags befunden haben: Zum einen galt und gilt es, die verfassungsmäßigen Rechte der parlamentarischen Minderheit zu schützen – dazu gehört nach Artikel 92 der Hessischen Verfassung, dass der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen muss, wenn ein Fünftel der Abgeordneten dies beantragt. Zum anderen aber darf der Landtag keine Beschlüsse fassen, die gegen das Grundgesetz, gegen die Hessische Verfassung oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen. Der ursprüngliche Einsetzungsantrag für einen Corona-Untersuchungsausschuss, den die AfD zusammen mit einem fraktionslosen Abgeordneten eingebracht hat, ist aber in weiten Teilen nicht verfassungsgemäß. Deswegen durfte er in seiner ursprünglichen Form nicht vom Landtag beschlossen werden. Eine erste verfassungsrechtliche Kurzbewertung und drei ausführliche, unabhängige Rechtsgutachten von renommierten Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht und für das Untersuchungsausschussrecht haben die rechtlichen Bedenken der Landtagsmehrheit von CDU, SPD, Grünen und Freien Demokraten gegenüber dem Einsetzungsantrag der AfD bestätigt: Deren ursprünglicher Antrag verstößt an vielen Stellen gegen das Bestimmtheitsgebot, gegen das so genannte ‚Antizipationsverbot‘ und gegen das Bundesstaatsprinzip. Im Lichte der Rechtsgutachten und einer mündlichen Anhörung von deren Autorinnen und Autoren hat der Landtag heute den Untersuchungsausschuss ‚Corona‘ mit einem so genannten ‚Maßgabebeschluss‘ eingesetzt. Damit wird der Untersuchungsauftrag des Ausschusses auf die Teile des Einsetzungsantrags der AfD begrenzt, die als verfassungskonform zu bewerten sind. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Freien Demokraten folgen damit der entsprechenden Vorgabe aus § 2 Absatz 3 des Hessischen Untersuchungsausschussgesetzes, die den Landtag zu diesem Verfahren verpflichtet, wenn er den Einsetzungsantrag für teilweise verfassungswidrig hält. Das ist hier der Fall. Dass die AfD nun voraussichtlich den Staatsgerichtshof anrufen will, kommt ebenso wenig überraschend wie deren Versuch, die heutige Mehrheitsentscheidung des Landtags propagandistisch auszuschlachten. Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht CDU, SPD, Grünen und Freien Demokraten nicht um politische Geländegewinne, es geht darum, der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung Geltung zu verschaffen. Genau deswegen haben wir die AfD gemeinsam aufgefordert, ihren Einsetzungsantrag für den Untersuchungsausschuss ‚Corona‘ so zu überarbeiten, dass er einen verfassungsrechtlich sauberen Untersuchungsauftrag formuliert. Bedauerlicherweise hat sich die AfD-Fraktion dem verweigert. Wer in dieser Form an einem verfassungswidrigen Antrag festhält und vom Landtag verlangt, einem solchen Antrag gegen Recht und Gesetz zuzustimmen, der dokumentiert ein zweifelhaftes Verfassungsverständnis und mangelnden Respekt vor dem Rechtsstaat und seinen Regeln.“

CDU: Corona-Untersuchungsausschuss kommt – soweit er verfassungsmäßig zulässig ist

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ingo Schon sagte: „Der Hessische Landtag wird nach eingehender Beratung einen verfassungsgemäßen Untersuchungsausschuss zum Thema Corona einsetzen. Für uns ist zentral, dass wir keine Minderheitenrechte beschneiden – wenn die entsprechende Minderheit einen UNA einsetzen möchte, werden wir das selbstverständlich nicht verhindern. Deswegen kommt jetzt ein Untersuchungsausschuss, aber er kommt eben nur, soweit er verfassungsgemäß ist. Das Verfahren der vergangenen Wochen ist für Hessen beispiellos und wurde leider notwendig, weil die Fraktion der AfD, gemeinsam mit dem fraktionslosen Abgeordneten Herr, einen in weiten Teilen verfassungswidrigen UNA-Einsetzungsantrag vorgelegt hat. Dieses Verfahren gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie. Die vier demokratischen Fraktionen aus CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP betraten damit gezwungenermaßen für Hessen juristisches Neuland. Im Sinne der Wahrung der unbestrittenen Oppositionsrechte, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, haben wir den Antrag zuerst in den Hauptausschuss überwiesen. Drei unabhängige Gutachten haben die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Nachdem die Antragsteller auch auf unsere ausdrückliche und schriftliche Aufforderung hin, ihrer Verpflichtung einen verfassungsgemäßen Einsetzungsantrag vorzulegen, nicht nachgekommen sind, haben wir die Anpassung nun vorgenommen. Wir hoffen, dass die weitere Arbeit im Untersuchungsausschuss von mehr Verfassungstreue und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein wird.“ +++