Union will generelles Messerverbot an bestimmten Orten

Städtetag fordert klarere Regeln für Messerverbotszonen

In der Debatte über Konsequenzen aus dem Messerangriff von Mannheim fordert die Unionsfraktion an bestimmten Orten ein generelles Messerverbot. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte der „Rheinischen Post“: „Besonders problematisch ist es dort, wo viele Menschen zusammenkommen – etwa in Zügen oder an Bahnhöfen. Niemand braucht dort Messer, die schwere Verletzungen zufügen können.“

Lindholz ergänzte: „Ein zugriffsbereites Mitführen von Messern sollte daher an solchen problematischen Orten generell verboten werden, auch um der Polizei die Möglichkeit zu geben, präventiv einzuschreiten.“ Klar sei, dass man auch zukünftig nicht jeden Angriff verhindern könne. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen mit Messern aber um rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. „Auch gegen die Messerkriminalität muss härter vorgegangen werden, denn Straftaten mit Messern nehmen in besorgniserregendem Maße zu“, sagte die Innenexpertin.

Städtetag fordert klarere Regeln für Messerverbotszonen

In der Debatte um die Konsequenzen aus der Bluttat von Mannheim fordert der Deutsche Städtetag klarere Regeln für das Erlassen von Messerverbotszonen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der „Rheinischen Post“, es gebe Beispiele, „bei denen ein Gericht die Verbotszonen wieder gekippt hat. Bund und Länder sollten dafür sorgen, dass die Städte solche Zonen rechtssicher einführen können, wenn sie das für richtig halten.“ Dedy ergänzte: „Waffen- und Messerverbotszonen sind eine Möglichkeit, ein klares Zeichen gegen Gewalt zu setzen und das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu erhöhen.“ Absolute Sicherheit böten sie aber nicht. „Das A und O bleiben die Kontrollen, ob mit oder ohne Verbotszone“, sagte Dedy. „Polizei und kommunale Ordnungsdienste müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass sie Waffenverbote auch durchsetzen können.“ Zumal das Tragen gefährlicher Waffen auch außerhalb möglicher Verbotszonen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt sei. +++